Bern, Der Bundesrat hat diese und weitere Änderungen des Strafgesetzbuches StGB auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Illegale Prostituierte Strafe Freier Schweiz verbessert damit den Schutz Illegale Prostituierte Strafe Freier Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Sie kann zudem der entsprechenden Europaratskonvention beitreten. Diese tritt für die Schweiz gleichzeitig mit den Änderungen des StGB in Kraft. Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Minderjährigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind heute hingegen nicht strafbar. Künftig werden Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen; die Minderjährigen selber bleiben straflos. Die neue Bestimmung will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen. Neu wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger unter Strafe gestellt. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage. Im Bereich der Kinderpornografie werden Kinder und Jugendliche neu bis zum vollendeten Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen wird künftig strafbar sein und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken. Adresse für Rückfragen. Letzte Änderung Zum Seitenanfang. Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren. Homepage Main navigation Content area Sitemap Search. Hauptnavigation Bundesamt für Justiz. Seitenpfad Breadcrumb Startseite Aktuell Medienmitteilungen Freier von bis jährigen Prostituierten werden künftig bestraft. Unternavigation Zurück Zurück Startseite Aktuell Medienmitteilungen selected Richtigstellungen Veranstaltungen. Zurück zur Übersicht. Der Bundesrat Bern, Ausdehnung des Schutzes auch bei der Kinderpornografie Im Bereich der Kinderpornografie werden Kinder und Jugendliche neu bis zum vollendeten Social share. Medienmitteilungen abonnieren Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren Medienmitteilungen abonnieren.
Bußgeldbescheid nach § 33 ProstSchG: Bußgeld bis 50.000 Euro
Prostitution: Die neue "Freier"-Strafbarkeit an den Problemen nichts ändern | ZEIT ONLINE Wer die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss künftig mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne Erlaubnis betreibt (dazu zählen auch Wohnungsbordelle) kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu Euro belegt werden. Freierstrafbarkeit – Quo vadis? – KriPoZAls Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage. Die Koalition einigt sich nach langem Ringen auf ein Prostituiertenschutzgesetz. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die Strafbarkeit der Prostitution greift insbesondere in zwei Fällen: Sperrbezirke: Die Prostitution wird in bestimmten geografischen Gebieten untersagt. Darum nämlich geht es: Capitalisme en nature in jedem, auch im übertragenen Sinn.
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Wenn es um illegale Prostitution geht, können künftig nicht nur die Prostituierten selbst, sondern auch die Freier bestraft werden. Wer ein Prostitutionsgewerbe ohne Erlaubnis betreibt (dazu zählen auch Wohnungsbordelle) kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu Euro belegt werden. Wer die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss künftig mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre.Freierstrafbarkeit verschärft. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier ansetzen und auf eine Verfahrenseinstellung hinwirken. Renzikowski , KriPoZ , ff. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Er muss Vorsatz mindestens: Für-Möglich-Halten und Billigen hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale haben: Voraussetzungen nach Nr. Die bisherige Fassung des Tatbestandes wurde vielfach — im Vorfeld, aber auch nach ihrem Inkrafttreten — gescholten. Aus dem Lagebild des BKA aus dem Jahr vor Einführung der Freierstrafbarkeit ergibt sich jedenfalls nicht, dass irgendeine Straftat aus diesem Bereich von einem Freier allein initiiert wurde. Die Akte wird dem Anwalt dann meist in Kopie zugesandt. Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder eine Anklage erhalten? Der Einspruch bewirkt den Übergang des Verfahrens von der Verwaltungsbehörde an den Richter, der dann eigenverantwortlich weiterprüft. Ebenfalls könnte der Einspruch nach der Akteneinsicht auch zurückgenommen werden. Geldstrafen bis zu Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten. Oralverkehr an einer Prostituierten. Allein dies mag den einen oder anderen Delinquenten [42] von der Tat abhalten und die Haltung der Gesellschaft zum Ausdruck bringen, dass zur Verbreitung von Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht nur Zuhälter und Menschenhändler beitragen, sondern auch diejenigen, die unter diesen Prämissen angebotenen Dienstleistungen leichtfertig nachfragen. Diesen Beitrag teilen. Auf dem Portal der Schweizer Regierung können Sie die Medienmitteilungen des BJ per E-Mail abonnieren. Adresse für Rückfragen. Wir helfen Ihnen. Der vorliegende Beitrag dient der Analyse der bisherigen Rechtslage, die im Wesentlichen wirkungslos geblieben ist. Kondompflicht: Es besteht eine Pflicht zur Verwendung von Kondomen bei sexuellen Dienstleistungen. Die Koalition einigt sich nach langem Ringen auf ein Prostituiertenschutzgesetz. Es ist daher essenziell, die lokalen Vorschriften zu kennen und sich im Falle eines Strafverfahrens frühzeitig juristische Unterstützung zu sichern. Auch der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen wird künftig strafbar sein und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Es ermöglicht Prostituierten, auf rechtlichem Wege für ihre Arbeit entlohnt zu werden und Verträge mit Kunden oder Arbeitgebern rechtlich durchzusetzen. Freier, die den Verdacht auf eine Zwangslage den Behörden melden, bleiben straffrei. Der Gesetzgeber hat immerhin einige Kriterien bzw. Hier anmelden. Durch Abschicken des Formulares wird dein Name, E-Mail-Adresse und eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und damit EU-Richtlinien umgesetzt. Sie sind berechtigt, durch Rechtsverordnungen Bereiche zu definieren, in denen Prostitution zum Schutz des öffentlichen Anstands oder der Jugend verboten ist. Künftig werden Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen; die Minderjährigen selber bleiben straflos. Deshalb wird auch die neue "Freier"-Strafbarkeit an den Problemen mit Sicherheit nichts ändern.